Energieausweis
Ein Energieausweis liefert Information zu den anfallenden Energiekosten und zur Energieeffizienz eines Gebäudes und ist gesetzlich vorgeschrieben für:
- Errichtung, Änderung und Erweiterung von Gebäuden
- Verkauf, Vermietung oder Verpachtung – mit Pflicht zur Vorlage
- Öffentliche Gebäude mit mehr als 1000 qm (Aushangpflicht)
und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Die Ausstellung des Energieausweises kann auf Grundlage des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs erfolgen. Ausstellungsberechtigung 1) nach §88 GEG (Gebäudeenergiegesetz). Jeder Energieausweis wird bei der DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) registriert und erhält eine Registriernummer.
Energieverbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis zeigt nur eine nutzerabhängige Bewertung auf, da der tatsächliche Energieverbrauch für Heizung und ggf. Warmwasserbereitung anhand von Verbrauchsdaten des Nutzers der letzten 3 Jahre ermittelt wird.
Eine aussagekräftige Bewertung über die vorhandene Gebäudequalität und der Anlagentechnik kann hierbei nicht getroffen werden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis sagt nur bedingt etwas über die Energieeffizienz eines Gebäudes aus. Denn wer selten zu Hause ist und wenig heizt, hat einen geringen Verbrauch – auch dann, wenn die Fenster undicht und die Wände kalt sind.
Energiebedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis ist insbesondere bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes aussagekräftiger als der Energieverbrauchsausweis. Er betrachtet die energetische Qualität sowie den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik unabhängig von Verbrauch und Nutzerverhalten.
Auch die Deutsche Energie Agentur (dena) empfiehlt den Bedarfsausweis.
Zur Ermittlung des Bedarfs ist zuerst eine Objektbegehung mit einer ausführlichen Be-standsaufnahme von Gebäude und Gebäudehülle (Feststellung der energetischen Qualität der einzelnen Bauteile (Außenwand, Dach, Fenster etc.) und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser) erforderlich.
Die Checkliste zeigt, welche Daten für die Erstellung der Energieausweise notwendig sind. Checkliste Energieverbrauchsausweis WG / Checkliste Energiebedarfsausweis WG / Checkliste Energieverbrauchsausweis NW
1) Hauseigentümer und Bauherren finden Aussteller von Energieausweisen beispielsweise in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Ingenieurbüro Bugert
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