Luftdichtheitsmessung / Blower Door

Luftdichtheit gilt als anerkannte Regel im Bauwesen und ist im Neubau und bei der Sanierung nach anerkanntem Stand der Technik sicherzustellen. Durch regelmäßiges Fensteröffnen oder über mechanische Lüftungsanlagen wird der notwendige und sicherzustellende Luftwechsel zur Feuchtig­keitsabfuhr gewährleistet. Zusätzlich unkontrollierter Infil­trationsluftwechsel über Bauteilfugen und Un­dicht­igkeiten in der Gebäudehülle sind zu vermeiden. Dies führt zu Wärmeverlusten, Verringerung der Behaglichkeit durch Zugluft und zu einer Verringerung des Schallschutzes; aber vor allem durch den Feuchtetransport zu erheblichen Bauschäden (Schimmel und Zerstörung der Bausubstanz).

Die Ausführung der Luftdichtheit eines Gebäudes wird durch eine Luftdichtheitsprüfung   (Blower Door Test) nachgewiesen. Dabei ist bei der Messung, bei der ein Über- und   Unterdruck in der luftdichten Gebäudehülle erzeugt wird, eine max. Luftwechselrate bei 50 Pa   (Pascal) Druck­differenz

– bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1
– bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1
– und in Passivhäusern von 0,6 h-1

einzuhalten.

Die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen muss dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sein, d.h. die Gebäudehülle muss eine hohe Wind- und Luftdichtigkeit aufweisen.

Diese Anforderung gilt nicht nur für ein Niedrigenergie- oder ein Passivhaus, sondern jeder Bauherr/in hat hierauf einen Anspruch!

Eine geprüfte Luftdichtheit wird bei den Berechnungen nach GEG und in den Förderprogrammen gefordert und positiv berücksichtigt, d.h. werden die Grenzwerte eingehalten, darf ein reduzierter Luftwechsel angesetzt werden.

Es sollte vor der Bauphase bereits ein Luftdichtungskonzept erstellt werden, in der die Luftdichtungsebene festzulegen ist. Für die Sicherstellung einer bauschadensfreien Konstruktion ist die Qualitätskontrolle der luftdichten Ebene zwingend erforderlich.

Im Gebäudebestand ist der Blower-Door Test besonders dann sinnvoll, wenn Bauteile erneuert wurden, um die Ausführungsqualität vor allem bei Dach- oder Fenstererneuerung zu prüfen.

Die Leckageortung erfolgt bei 50 Pa Unterdruck. Einströmende Luft durch Undichtigkeiten in der Luftdichtungsebene werden

  • von Hand
  • mit Thermoanemometer
  • mit Thermografie Kamera
  • mit Nebelgenerator, Rauchröhrchen

ermittelt.

Folgende Leistungen werden angeboten:  

  • Baubegleitender Blower-Door Test
  • Blower-Door Test mit Ermittlung des n50-Wertes nach DIN EN 13829
  • Ausgabe des Prüfberichts mit Angabe der ermittelten Kennwerte
  • Untersuchungen von einzelnen Räumen oder Gebäudebereichen

Eine Übersicht (Checkliste) wie der Gebäudezustand für die Messung sein sollte erhalten Sie hier

Anmerkung:
Ein Blower-Door Test sollte zum Auffinden von Leckagen und Verringerung des Aufwandes durchgeführt werden, wenn die luftdichte Ebene (Dampfbremse, OSB-Platten, etc.) noch sichtbar ist. Erfolgt die Luftdichtheitsmessung zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. wenn die raumseitige Bekleidung (Gipskartonplatten, Holzverkleidung etc.) schon montiert ist, sind Nachbesserungen in der Regel aufwändiger und mit wesentlich höheren Kosten verbunden.

Die Leckagesuche kann auch im Beisein der Handwerker erfolgen, dann können die durch eine Leckageprüfung festgestellten Schwachstellen sofort fachgerecht durch die Baufirma nachgebessert werden

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