Wärmebrücken

Wärmebrücken sind Bereiche der Gebäudehülle, an denen geometrie-, konstruktions- oder materialbedingt ein örtlich veränderter Wärmedurchgang im Bauteil vorliegt.

An den benachbarten Bauteilflächen kommt es zu einem erhöhten Wärmeabfluss und dort oft zu verringerten Innenoberflächentemperaturen, was in der Folge zu einem Tauwasserausfall und einer Schimmelbildung führen kann.
Der prozentuale Anteil der Wärmebrückenwirkung steigt bei gut wärmegedämmten Gebäuden stark an. Daher kommt den Wärmebrücken im Planungsprozess eine höhere Bedeutung zu.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken so gering wie möglich gehalten wird.

Das energetische Bilanzierungsverfahren fordert, dass Wärmeverluste linearer Wärmebrücken als pauschalen Nachweis anhand des Gleichwertigkeits-nachweises oder durch rechnerische Ermittlung berücksichtigt werden.

Als lineare Wärmebrücken eines Gebäudes werden

  • Gebäudekanten
  • umlaufende Laibungen bei Fenstern und Türen
  • Sockel- und Fassadenanschlüsse
  • Dachanschlüsse
  • Wand- und Deckeneinbindungen
  • Deckenauflager
  • Anschlüsse von Balkonplatten und sonstigen austragenden Bauteilen

berücksichtigt.

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