iSFP - individueller Sanierungsfahrplan

Sie planen, Ihre Immobilie umfassend energetisch zu verbessern und benötigen Unterstützung bei der sinnvollen schrittweisen Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses.

Der iSFP – individuelle Sanierungsfahrplan unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben. Er gibt Ihnen einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen, deren Einsparungspotenzial und hilft Ihnen dabei bares Geld zu sparen. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Dokument, in dem der Ist-Zustand Ihrer Immobilie festgehalten wird. Anhand einer Farbskala werden geeignete Sanierungsmaßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge empfohlen und bestimmte Maßnahmenpakte erläutert. Der iSFP gibt Ihnen auf Ihr Haus zugeschnitten, eine leicht verständliche Dokumentation und detaillierte Empfehlung für die Sanierung an die Hand.

Ihre Vorteile:
– Sanierungsmaßnahmen auf Ihre Lebensumstände ausgerichtet
– Die Aspekte Klimaschutz und Energiekosten-Einsparung werden mit Ihren individuellen Wünschen verbunden
– Sanierungsmaßnahmen können vorausgeplant und aufeinander abgestimmt werden.

Bonus für Sie:
Ein Extra- (Tilgungs-) Zuschuss in Höhe von 5 Prozentpunkten für jede Maßnahme, die Sie im Rahmen Ihres individuellen Sanierungsfahrplans umsetzen.

Ablauf des individuellen Sanierungsfahrplans:

  1. Erstes Beratungsgespräch und Datenaufnahmen vor Ort
  2. Erfassung des energetischen Ist-Zustandes des Gebäudes
  3. Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  4. Abstimmen und Erstellen des individuellen Sanierungsfahrplan
  5. Abschlussgespräch und Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans
  6. Umsetzung und Sanierung.

Für den iSFP wird ein Zuschuss *) in Höhe von 50% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, max. 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mind. 3 Wohneinheiten, gewährt. Die Förderung wird nicht an den Beratenden, sondern an den beauftragten Energieberater ausgezahlt, der den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar verrechnet.

*) nach aktuell gültigen Konditionen der BAFA

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